Die Welt durch den Sucher deiner Kamera zu betrachten, ist eine wunderbare Art, deine Umgebung wahrzunehmen und festzuhalten. Ob mit dem Smartphone oder der professionellen Kameraausrüstung – Fotografieren ist eine Leidenschaft, die Kreativität freisetzt und unvergessliche Momente einfängt. Doch während du nach dem perfekten Motiv suchst, solltest du wissen, dass nicht alles, was du siehst, auch uneingeschränkt fotografiert werden darf oder nicht uneingeschränkt veröffentlicht werden darf.
Einen Teil solcher Motive, die ich als Liste kritischer Motive bezeichnen möchte, habe ich dir am Ende des Artikels aufgelistet. Doch zuvor klären wir, was das genau bedeuten soll.
Zwischen künstlerischer Freiheit und rechtlichen Grenzen
Als Fotografin oder Fotograf bewegst du dich in einem Spannungsfeld: Einerseits möchtest du deiner Kreativität freien Lauf lassen, andererseits gibt es rechtliche Rahmenbedingungen, die du respektieren solltest. Diese Regeln sind nicht dazu da, deine fotografische Entdeckungsreise einzuschränken oder die Kunstfreiheit zu unterwandern, sondern um die Rechte anderer zu schützen – seien es andere Künstlerinnen, Architekt*innen oder Privatpersonen. Denn für Sie gelten die selben Regeln und Rechte wie für dich und mich.
In diesem Artikel gehe ich auf genau dieses Spannungsfeld ein. Für mich ist das zwar wahrscheinlich mehr ein Minenfeld als ein Spannungsfeld, aber ohne Risiko wäre das Leben ja auch langweilig. Wir betrachten einige Umstände in denen das Fotografieren in Deutschland und anderen Ländern kritisch sein kann und du erhältst eine Liste kritischer Motive, die ich nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert habe.
Denn so sehr man sich tolle Motive, Aufmerksam und Erfolg wünscht, so sehr sollte man auch darauf achten dies auf legalem Weg zu machen. Niemand findet es cool sich jemand über seine Werke und dessen Schutz hinweg setzt. Du möchtest vermutlich auch nicht das andere ungefragt an deiner Arbeit verdienen und Lorbeeren kassieren für etwas das sie nie selbst geleistet haben.
Und du ahnst es vermutlich schon: Es geht heute in erster Linie um die Verwendung bestimmter Motive für die kommerzielle Nutzung. Für vieles gilt: Das private fotografieren und veröffentlichen (zum Beispiel auf Instagram) ist kein Problem. Aber auch dort gibt es Ausnahmen und manches zu beachten.
Wir betrachten vor allem folgende Kategorien:
- Kunstwerke, Skulpturen und Installationen (auch im öffentlichen Raum)
- Architektur
- Temporäre Installationen, Lichtinstallationen und Events

Kunstwerke und Urheberrecht
Wenn du durch Museen, Galerien oder öffentliche Plätze schlenderst, begegnest du zahlreichen Kunstwerken, die zum Fotografieren einladen. Doch Vorsicht: Viele dieser Werke stehen unter Urheberrechtsschutz, der bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers gilt (Abhängig vom Land und den geltenden Gesetzen, Abweichungen möglich). Das bedeutet:
- In Museen und Galerien: Hier gelten oft hausrechtliche Beschränkungen. Manche Institutionen erlauben das Fotografieren für private Zwecke, andere verbieten es komplett. Am besten informierst du dich vorab über die jeweiligen Regelungen.
- Skulpturen und Installationen im öffentlichen Raum: Auch wenn sie frei zugänglich sind, unterliegen sie dem Urheberrecht. Die sogenannte „Panoramafreiheit“ erlaubt zwar in vielen Ländern das Fotografieren von dauerhaft im öffentlichen Raum installierten Werken, doch die genauen Regelungen unterscheiden sich von Land zu Land und die kommerzielle Verwendung des Motivs ist dennoch untersagt.
- Temporäre Kunstinstallationen: Besondere Vorsicht gilt bei zeitlich begrenzten Installationen wie der Verhüllung des Reichstags durch Christo und Jeanne-Claude oder Lichtinstallationen bei Festivals oder Events wie der Constellation de Metz. Diese fallen in der Regel nicht unter die Panoramafreiheit und für die Veröffentlichung der Bilder zu kommerziellen Zwecken bedarf es dann einer extra Erlaubnis.
Architektur
Moderne Architektur ist oft selbst ein Kunstwerk und kann urheberrechtlich geschützt sein. Die Rechte liegen dann beim Architekten / dem Architekturbüro oder der Firma / Personen die den Architekten oder das Büro beauftragt haben. Dies betrifft besonders:
- Markante Gebäude: Ikonische Bauwerke wie die Elbphilharmonie in Hamburg oder der Berliner Hauptbahnhof können urheberrechtlich geschützt sein, insbesondere wenn es um die kommerzielle Nutzung der Fotos geht.
- Besondere Beleuchtungskonzepte: Der Eiffelturm bei Nacht ist ein klassisches Beispiel – während das Gebäude selbst kommerziell fotografiert werden darf, ist die Lichtinstallation ein separates urheberrechtlich geschütztes Werk. Privat kein Problem. Kommerziell bedarf es einer extra Erlaubnis.
- Innenarchitektur: In privaten oder kommerziellen Gebäuden kann das Fotografieren durch das Hausrecht eingeschränkt sein. Dazu können auch Kirchen gehören, die einer bestimmten Kirchengemeinde angehören.
Lichtinstallationen und Events
Lichtfestivals und aufwendige Illuminationen ziehen Fotografinnen und Fotografen magisch an. Doch auch hier gilt:
- Die künstlerischen Lichtinstallationen sind meistens urheberrechtlich geschützte Werke.
- Veranstaltungen können eigene Regeln für Fotografien festlegen, besonders wenn es um kommerzielle Nutzung geht.
- Achte auf Hinweistafeln oder informiere dich direkt beim Veranstalter über die geltenden Regelungen.

Wie du auf der sicheren Seite bleibst
Lass dich von diesen rechtlichen Aspekten nicht entmutigen! Mit ein paar einfachen Vorsichtsmaßnahmen kannst du weiterhin deiner Leidenschaft nachgehen:
- Informiere dich vorab: Recherchiere die spezifischen Regelungen für dein Fotomotiv oder den Ort.
- Frage nach Erlaubnis: Im Zweifelsfall hole die Genehmigung der Rechteinhaber oder der abgebildeten Personen ein.
- Unterscheide zwischen privater und kommerzieller Nutzung: Für private Erinnerungsfotos gelten oft weniger strenge Regeln als für Bilder, die du verkaufen oder veröffentlichen möchtest.
- Kennzeichne die Bildrechte korrekt: Wenn du Bilder veröffentlichst, gib an, wer der Urheber des fotografierten Werks ist.
- Sei kreativ mit den Grenzen: Manchmal führen rechtliche Beschränkungen zu neuen, interessanten Perspektiven und Kompositionen.
Fazit: Verantwortungsbewusst fotografieren macht mehr Spaß
Die Fotografie ist und bleibt eine wunderbare Art, die Welt zu entdecken und festzuhalten. Mit etwas Wissen über die rechtlichen Rahmenbedingungen kannst du dieser Leidenschaft entspannt nachgehen, ohne unangenehme Überraschungen zu erleben.
Denk daran: Diese Grenzen existieren nicht, um deine Kreativität einzuschränken, sondern um eine Kultur des gegenseitigen Respekts zu fördern. Letztendlich geht es darum, eine Balance zu finden zwischen deiner künstlerischen Freiheit und dem Respekt für die Rechte und die Privatsphäre anderer.
Also pack deine Kamera ein und zieh los – mit einem geschärften Bewusstsein für die rechtlichen Aspekte wird dein fotografisches Abenteuer noch bereichernder!
Eine Liste kritischer Motive
Einige dieser kritischen Motive habe ich dir in einer übersichtlichen Liste zusammengefasst. Es ist keine vollständige Liste aller Motive Weltweit. Sie soll dir nur eine breite Palette an Beispielen aufzeigen, damit du eine Orientierung hast, um welche Art von Gebäuden, Installationen und anderen Bereichen du achten solltest.
Ich hatte eine solche Liste in der Vergangenheit bereits erstellt und veröffentlicht. Dies ist eine aktualisierte Version, da sich bei einigen Gebäuden und Bereichen etwas geändert hat, so gibt es das Sony Center in Berlin nicht mehr als Sony Center sondern als Center am Potsdamer Platz.
Viel Spaß beim stöbern:
Gebäude (Architektur)
- Eiffelturm (bei Nacht) – Paris, Frankreich (nur die Lichtinstallation ist geschützt)
- Louvre-Pyramide – Paris, Frankreich (Architekt: I. M. Pei)
- Empire State Building – New York, USA
- Chrysler Building – New York, USA
- Burj Khalifa – Dubai, VAE
- Sydney Opera House – Sydney, Australien (Architekt: Jørn Utzon)
- Walt Disney Concert Hall – Los Angeles, USA (Architekt: Frank Gehry)
- Guggenheim Museum Bilbao – Bilbao, Spanien (Architekt: Frank Gehry)
- Guggenheim Museum NYC – New York, USA (Architekt: Frank Lloyd Wright)
- The Shard – London, UK (Architekt: Renzo Piano)
- 30 St Mary Axe („The Gherkin“) – London, UK (Architekt: Norman Foster)
- Centre Pompidou – Paris, Frankreich (Architekten: Piano & Rogers)
- Heydar Aliyev Center – Baku, Aserbaidschan (Architektin: Zaha Hadid)
- MAXXI Museum – Rom, Italien (Architektin: Zaha Hadid)
- Olympia Stadion – Berlin, Deutschland (Inhaber: Olympia Stadion Berlin GmBH)
- VitraHaus – Weil am Rhein, Deutschland (Architekten: Herzog & de Meuron)
- Elbphilharmonie – Hamburg, Deutschland (Architekten: Herzog & de Meuron)
- Allianz Arena – München, Deutschland (Architekten: Herzog & de Meuron)
- BMW Welt – München, Deutschland (Architekten: Coop Himmelb(l)au)
- Turning Torso – Malmö, Schweden (Architekt: Santiago Calatrava)
- City of Arts and Sciences – Valencia, Spanien (Architekt: Calatrava)
- The Vessel – New York, USA (Designer: Heatherwick Studio)
- The High Line (Landschaftsarchitektur) – New York, USA (u. a. James Corner Field Operations)
- Kunsthaus Graz („Friendly Alien“) – Graz, Österreich
- Fondation Louis Vuitton – Paris, Frankreich (Architekt: Frank Gehry)
- Museo Soumaya – Mexiko-Stadt, Mexiko (Architekt: Fernando Romero)
Kunstinstallationen / Skulpturen / Monumente
- Cloud Gate („The Bean“) – Chicago, USA (Künstler: Anish Kapoor)
- LOVE Sculpture – weltweit mehrfach, ursprünglich in Philadelphia (Künstler: Robert Indiana)
- Balloon Dog – diverse Standorte (Künstler: Jeff Koons)
- Maman (Spinnen-Skulptur) – weltweit, u. a. Guggenheim Bilbao (Künstlerin: Louise Bourgeois)
- Les Colonnes de Buren – Palais Royal, Paris (Künstler: Daniel Buren)
- L’Ange de la Cité – Paris (Jean-Michel Othoniel)
- Lichtinstallation „Spectra“ – verschiedene Städte (Künstler: Ryoji Ikeda)
- The Gates – Central Park, New York (Künstler: Christo & Jeanne-Claude)
- Wrapped Reichstag – Berlin (Christo & Jeanne-Claude, temporär)
- Floating Piers – Lago d’Iseo, Italien (Christo & Jeanne-Claude)
- Urban Light – LACMA, Los Angeles (Künstler: Chris Burden)
- Lichtgrenze (25 Jahre Mauerfall) – Berlin (Künstler: Bauder Brothers)
- Kusama Infinity Mirror Rooms – weltweit (Künstlerin: Yayoi Kusama)
- Sunflower Seeds – Tate Modern (Künstler: Ai Weiwei)
- Sky Mirror – u. a. Nottingham & NYC (Künstler: Anish Kapoor)
- Hahn/Cock (Blauer Hahn) – London, Trafalgar Square (Künstlerin: Katharina Fritsch)
- Unschärfe-Skulptur „Blur Building“ – Schweiz, Expo 2002 (Diller Scofidio + Renfro)
- Die Lichter von Olafur Eliasson – weltweit (z. B. The Weather Project, Tate Modern)
- Breathing Flower – Art Basel / Asien (Künstlerin: Choi Jeong Hwa)
- The Lightning Field – New Mexico, USA (Künstler: Walter De Maria)
- Tower of Voices (Flight 93 Memorial) – Pennsylvania, USA (Künstler: Paul Murdoch)
- Peace Monument (Barceló) – UN Genf (Künstler: Miquel Barceló)
- Monumenta Installationen (Grand Palais) – diverse Künstler, z. B. Anish Kapoor, Boltanski
- Serpentine Pavilion – jährlich wechselnde Künstler in London (urheberrechtlich oft geschützt)
- Metallbaum „Wish Tree“ – weltweit, u. a. MoMA (Künstlerin: Yoko Ono)

Gebäude
- Atomium – Brüssel, Belgien
Streng geschützt, auch bei Nacht – kommerzielle Nutzung untersagt ohne Genehmigung. - Flatiron Building – New York, USA
Trademark-geschützt – Verwendung in Werbung oder Merch nur mit Genehmigung. - Las Vegas Casinos & Resorts (z. B. Bellagio)
Meist durch Hausrecht geschützt, teils Designschutz. - Olympiastadien oder Fußballarenen (z. B. Allianz Arena, Camp Nou)
Architektur kann geschützt sein; Logos & Innenräume fast immer. - Disneyland / Disney Parks
Alle Designs, Gebäude und selbst der Straßenbelag können markenrechtlich geschützt sein. - Apple Stores (weltweit)
Das Storedesign selbst ist ein eingetragenes Design/Trademark.
Weitere Kunstwerke im öffentlichen Raum
- Banksy-Werke
Obwohl anonym – urheberrechtlich geschützt. Banksy (bzw. seine Organisation) geht rechtlich gegen kommerzielle Nutzung vor. - Keith Haring Street Art (z. B. „Crack is Wack“)
Wird aktiv von der Keith Haring Foundation geschützt. - Jean-Michel Basquiat Werke im öffentlichen Raum
Ebenso geschützt – auch als Graffiti. - Murals und Wandkunstwerke in Städten wie Berlin, London, L.A.
Nur dokumentarische Nutzung erlaubt – keine Werbefotos oder T-Shirts etc.
Produktdesigns & Markenarchitektur (Designschutz)
Auch wenn sie keine „Kunstwerke“ sind, können diese Motive juristische Probleme verursachen:
- LEGO-Steine oder Skulpturen aus LEGO
Design- und Markenschutz – kein kommerzieller Abdruck erlaubt. - Coca-Cola-Flasche / Coca-Cola-Logo an Fassaden oder Trucks
Weltweit geschützt, auch in urbanem Kontext. - Ferrari, Lamborghini, Porsche etc. (inkl. Silhouetten)
Fahrzeugdesigns und Logos sind stark geschützt. - McDonald’s Gebäude (goldene Bögen, Drive-Thru-Schilder etc.)
Als Markenarchitektur geschützt. - IKEA Einrichtung & Showrooms
Fotos aus IKEA sind fast immer durch Nutzungsbedingungen untersagt.
Personenbezogene Motive (Persönlichkeitsrechte)
- Gesichter von Personen – Auch auf der Straße (je nach Land).
Kommerzielle Nutzung ohne Einwilligung verboten (z. B. Werbebanner mit Passanten). - Kindergesichter – besonders sensibel.
Selbst redaktionell oft kritisch ohne schriftliche Einwilligung der Eltern. - Polizisten, Sicherheitskräfte etc. im Dienst
In manchen Ländern (z. B. Frankreich, Spanien) verboten oder sehr eingeschränkt. - Militäranlagen, Truppenübungsplätze etc.
Diese Gebäude und Gebiete sind für gewöhnlich weltweit tabu.
Hier kann es auch zu noch größeren Strafen /anderen Verfahren kommen, als zum Beispiel bei Urheberrechtsverletzungen.
Wenn du z. B. für ein Magazin, ein Buch, Social Media Ads oder einen Online-Shop fotografierst, lohnt es sich oft, diese Rechte zu klären – oder gezielt auf freigegebene oder gemeinfreie Motive auszuweichen.
Cheers,
Andreas